Scientology Kirche erzielt Durchbruch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Oberstes Gericht in Europa anerkennt die Scientology Kirche als ReligionsgemeinschaftGrundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt den Schutz der Religions- und Vereinigungsfreiheit für die Scientology Kirche

(Strassburg) Die erste Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat heute in einem Grundsatzurteil (Az. 18147/02) einstimmig den Anspruch der Scientology Kirche auf den Schutz der Menschenrechtsgarantien als religiöse Vereinigung (Art. 9 und 11 Europäische Menschenrechtskonvention) in einem Verfahren der Scientology Kirche Moskau gegen Russland bestätigt. Das Urteil wirkt sich auch auf alle 46 Mitgliedsländer des Europarates aus und hilft die Menschenrechte von Anhängern aller Glaubensrichtungen zu schützen.
Das Gericht hob die Entscheidung Moskauer Behörden auf, die sich geweigert hatten die Scientology Kirche Moskau als Religionsgemeinschaft einzutragen.
Die Scientology Kirche Moskau war im Jahre 1994 gegründet worden und hatte als Religions-gemeinschaft Rechtsfähigkeit erlangt. Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahre 1997 durch das sog. Religionsgesetz verloren alle Religionsgemeinschaften ihre Rechtsfähigkeit, die noch keine 15 Jahre bestanden hatten. Alle diese Religionsgemeinschaften mussten sich erneut eintragen lassen. Der Antrag der Moskauer Scientology Kirche wurde durch diverse willkürliche Schikanen und Rechtsauslegungen der Stadt Moskau über einen Zeitraum von 7 Jahren verzögert, behindert und insgesamt 11mal abgelehnt. Nach Ausschöpfung des Rechtswegs in Russland erhob die Kirche am 24.4.2002 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wegen Verletzung ihrer Rechte auf Religions- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 9 EMRK und auf Vereinigungsfreiheit nach Art. 11 EMRK.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nahm die Menschenrechtsbeschwerde am 28. Okt. 2004 als zulässig zur Entscheidung an (Beachte: Im Jahre 2006 wurden 55.510 Beschwerden abgelehnt und nur 253 Beschwerden, also 0.004 % aller eingegangenen Beschwerden, vom Gericht als zulässig angenommen). Nach Anhörung der umfangreichen Argumente beider Seiten, verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Praxis der russischen Behörden einstimmig als rechtswidrige Verletzung der Rechte der Scientology Kirche auf Religionsfreiheit und Vereinigungsfreiheit (Ziffer 98. des Urteils).
Das Gericht wies in seinem 18-seitigen Urteil u.a. auf folgendes hin: „Das Recht von Anhängern eines Glaubens auf Religionsfreiheit, was das Recht umfasst, den eigenen Glauben gemeinsam mit anderen auszuüben, umfasst die Erwartung der Glaubensanhänger, dass sie sich ohne willkürliche Intervention des Staates frei vereinigen dürfen. In der Tat ist die unabhängige Existenz religiöser Gemeinschaften für den Pluralismus in einer demokratischen Gesellschaft unabkömmlich. Dies stellt daher ein innerstes Anliegen des Schutzes dar, den Artikel 9 [Religionsfreiheit] gewährt. Die Pflicht des Staates zur Neutralität und Unparteilichkeit … ist mit jeglicher staatlichen Befugnis unvereinbar, die Rechtmäßigkeit von religiösen Überzeugungen zu bewerten.“ (Ziffer 72. des Urteils)
Mit diesem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kippte das Gericht die Weigerung der russischen Behörden, die Scientology Kirche als religiöse Vereinigung erneut einzutragen und verpflichtete den russischen Staat, die Wiedereintragung der Scientology Kirche als religiöse Vereinigung unter Beachtung der Vorgaben des Gerichts nach russischem Recht durchzuführen. Gleichzeitig wurde der russische Staat verurteilt, der Scientology Kirche Moskau immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10.000 EURO plus Auslagenersatz von 15.000 EURO zu zahlen.
Der Sprecher der Scientology Kirche in der Schweiz, Jürg Stettler, zu dem Urteil: „Wir freuen uns über diese Grundsatzentscheidung des höchsten Europäischen Gerichts, die den Anspruch der Scientology Kirche auf Schutz als Religionsgemeinschaft anerkennt. Die Entscheidung des Gerichts stellt klar, dass die Scientology Kirchen in Russland - und damit in ganz Europa - nicht anders behandelt werden dürfen als jede andere Religionsgemeinschaft auch. Jede Abweichung seitens einzelner Behörden stellt eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention dar.“
Die Scientology Kirche wurde im Jahre 1954 in den USA gegründet. Heute umfasst sie mehr als 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Ländern mit 10 Millionen Mitgliedern. In der Russischen Föderation gibt es von St. Petersburg bis Wladiwostok mehr als 40 Scientology Kirchen und Missionen, in der Schweiz 5 Kirchen und 7 Missionen.